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Traditionelle lombardische Spiele
Sechs traditionelle Spiele aus der Lombardei sind von der UNESCO als Kulturerbe anerkannt worden.
Es handelt sich hierbei um die „Spielgemeinschaften“ der Lombardei, die in „Tocatì“, dem gemeinsamen Programm zur Bewahrung traditioneller Spiele und Sportarten, das ab 2023 offiziell in das „UNESCO-Register guter Praxisbeispiele zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ eingetragen wird, aufgenommen wurden.
Die Eintragung stellt eine wichtige kollektive Errungenschaft für alle Gemeinschaften und Institutionen dar, die – von der lokalen bis zur internationalen Ebene – an diesem strategischen Erhaltungsprozess beteiligt sind. Das Erhaltungsprogramm verbindet Maßnahmen zur Aufwertung des immateriellen Kulturerbes mit integrierten Aktionen zur nachhaltigen Entwicklung und Zusammenarbeit, wobei der Schwerpunkt auf dem Austausch zwischen den Generationen und dem Dialog als Werte der Traditionen der Völker und Kulturen liegt.
Die Kandidatur wurde von Italien (UNESCO-Büro des Kulturministeriums) unterstützt, das zusammen mit Belgien, Frankreich, Kroatien und Zypern die Federführung innehatte. Insbesondere die Associazione Giochi Antichi (AGA) ist der führende Akteur bei der Koordinierung und Entwicklung des Prozesses zur Erhaltung des Tocatì-Programms. Sie wurde 2002 in Verona gegründet und rief 2003 das „Tocatì - Internationales Festival der Straßenspiele“ ins Leben, um das gegenseitige Kennenlernen der zahlreichen Spielgemeinschaften zu fördern, die in Italien und auf der ganzen Welt traditionelle Spiele und Sportarten praktizieren.
Die Region Lombardei unterstützte diese wichtige UNESCO-Kandidatur, die vom Zwischenstaatlichen Ausschuss anerkannt wurde.
Konkret geht es um sechs Spielgemeinschaften in der Region Lombardei, die im Antragsdossier aufgeführt sind:
Fiö d'lä lippä - Mede (PV)
Morra - Barbariga (BS)
Sburla la Roda - Fossacaprara (CR)
Bisse - Desenzano del Garda (BS)
Pirlì - Gaverina Terme (BG)
Bala Creela - Gianico (BS)
Das Engagement der Region Lombardei hinsichtlich der Aufwertung des immateriellen Kulturerbes findet seinen Niederschlag im ersten Gesetz vom 23. Oktober 2008, Nr. 27 „Aufwertung des immateriellen Kulturerbes“, dem ersten italienischen Gesetz, das sich an den Inhalten des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes von 2003 orientiert, und im neuen Gesetz vom 7. Oktober 2016, Nr. 25 „Regionale Kulturpolitik - Regulatorische Neuordnung“.